Was kostet ein Zauberer
Diese Frage dürfte wohl die häufigste Frage sein, die mir immer wieder gestellt wird. Allerdings lautet da die Antwort: Von 500,- Euro bis 2500,- Euro oder mehr für eine einzelne Show. Damit dürfte die Antwort wohl kaum befriedigend für Sie als Kunde und Kundin sein. Das kann ich mehr als nachvollziehen. Allerdings ist diese Frage so, als ob Sie beispielsweise in ein Elektrofachgeschäft gehen und dort fragen würden, was kostet ein Fernseher?
Diese Frage wird der Fachhändler mit: „Es kommt darauf an“ antworten. Nämlich darauf, welche Eigenschaften der Fernseher haben soll.
Genau so ist es bei mir als Zauberer Robert Marteau. Es kommt darauf an, welche Show Sie buchen möchten. Ob Soloshow im Bereich der „normalen Zauberkunst“ oder mystische Show aus dem Bereich der Mentalmagie eine standardisierte Bühnenshow, ob Close- up- Zauberei und Mentalmagie oder eine Corporateshow. Alle Shows haben unterschiedliche Anforderungsprofile. Es kommt auch maßgeblich darauf an, welcher Art Zauberkünstler Sie benötigen. Möglicherweise reicht Ihnen ja einen Amateur, weil Sie einfach auf den Euro achten müssen. Das ist weder verächtlich noch verwerflich. Dann bekommen Sie vielleicht sogar jemanden für 250,- Euro. Als erfahrener Hauptberufler und Preisträger des Magischen Zirkels von Deutschland habe ich andere Ansprüche an meine Shows als ein Amateur, der oft nur aus Spaß an der Freude zaubert und daher wenig Geld für eine Show nimmt. Mehr über mich als Person erfahren Sie in der Rubrik „Über den Künstler“.
Wenn Sie jetzt weiterlesen, gratuliere ich Ihnen und möchte weiter erklären, warum ein Zauberer nun einmal mehr kostet als „ein Appel und ein Ei“. Möglicherweise möchten Sie ja nicht nur eine einzelne Show, sondern den berühmten Satz wahr werden lassen, ob es denn „etwas mehr sein darf“. Vielleicht möchten Sie sogar eine Kombination aus verschiedenen Shows buchen. Sehr beliebt ist ein Mix aus zwei Sparten. Zum einen, der Tischzauberei. Hier begrüßt der Magier bereits im Vorfeld das Publikum, z.B. im Foyer, damit die ersten Gäste bereits das Flair einer besonders werdenden Feier spüren können. Zum anderen kommt später die gemeinsame Show auf die Bühne, währenddessen die Zuschauer den Künstler noch näher kennen lernen werden. Das macht natürlich einen Preisunterschied aus.
Es kommt weiterhin auch auf die Dauer einer Show an. Der Zeitaufwand zur Vorbereitung und des Auftritt selbst spielt hierbei eine große Rolle. Einen Zauberer für einen ganzen Tag für eine Messe oder einen Tag der Offenen Tür zu buchen, ist teurer als ihn für vierzig Minuten für eine Hochzeit oder einen Geburtstag zu buchen. Nicht nur, weil der Zeitaufwand vor Ort größer ist, sondern auch, weil eine ordentliche Show akribische Vorbereitung benötigt. Und dieser Zeitaufwand beträgt bei einer normal üblichen Show schon gut einen Tag und kann sich, je nach Anspruch und individueller Wünsche, über Wochen und Monate hinziehen. Zum Beispiel bei Spezialentwicklungen für Firmen auf Messen oder Incentives.
Die Reisekosten sind leider auch ein sehr großer Faktor und ein Ärgernis geworden. Ich berechne pro gefahrenen Kilometer 0,30 Euro. Dies ist im Grunde genommen nicht einmal mehr kostendeckend. Ich möchte allerdings meine Auftraggeber(in) nicht über Gebühr finanziell belasten. Weiterhin hängt der Preis auch davon ab, ob eine Zaubershow extra für die Feier verändert werden soll. Es ist einfach preiswerter, eine existierende Show zu spielen.
Last but not least ist es auch eine Frage der Ansprüche der Kunden und Kundinnen. Es macht einen Unterschied, ob die Show mit oder ohne Musik und Licht gespielt werden soll. Ob ein bühnenähnlicher Hintergrund aufgebaut werden soll oder nicht. Es spielen noch viele weitere Faktoren eine Rolle, eine Gage zu ermitteln. Sie sehen, einen Pauschalpreis zu nennen, wäre höchst unseriös und würde mit großer Wahrscheinlichkeit zu Enttäuschungen führen, weil die Erwartung und die Realität unter Umständen weit voneinander abweichen würden.
Wenn Sie ein wirklich seriöses Angebot haben möchten, was ein Zauberer kostet, dann kontaktieren Sie mich doch einfach. Ich stehe Ihnen absolut ohne Zeit- und Buchungsdruck für ein wirklich kostenloses und unverbindliches Gespräch zur Verfügung.
Zu welchen Anlässen kann man Sie buchen?
Ganz einfach, für alle Events und Feierlichkeiten, wo Gäste oder Besucher anwesend sind. Das können sein:
- Hochzeiten
- Geburstage
- Betriebsfeiern
(einschließlich Weihnachtsfeier, Hausmesse, Messe, Produktrelaunches oder Einführungen) und Jubiläen.
Und dies als Bühnenzauberer und Tischzauberer bzw. Close up Zauberer.
Um was muss ich mich kümmern?
Ihre Aufgabe ist es, sich um Ihre Gäste zu kümmern, nicht darum, wie ich meine Show gut hinbekomme. Das ist meine Aufgabe, denn dafür würden Sie mich buchen. Ich bringe alles, was ich für diese Show benötige, selbst mit. Bei einer Bühnenshow auf Wunsch alles aus einer Hand. Vom Licht über den Ton, bis hin zum passenden Hintergrund, ist alles möglich. Ja, sogar stromunabhängig kann gespielt werden, da ich auch komplett autark vom Stromnetz arbeiten kann (akkubasiert). Da ich in der Regel die Location jedoch nicht kenne, wären natürlich Kontaktdaten zur Gastronomie oder dem Vermieter der Räumlichkeiten von Ihnen bereitzustellen, damit ich mich mit den zuständigen Personen in Verbindung setzen kann, um die Spielvoraussetzungen abklären zu können.
Sollten Sie dir Befürchtung haben, dass Sie zu wenig Platz hätten, machen Sie sich dazu keine Gedanken, sondern kontaktieren Sie mich. Ich habe für (fast) alle Gegebenheiten eine Lösung parat, die es ermöglichen, eine Show von mir erleben zu können. Oft eröffnen sich immer wieder völlig andere Wege der Unterhaltung, an die Sie vielleicht noch gar nicht gedacht haben und die ich aufgrund meiner langjährigen Erfahrung als Zauberer in petto habe. Und ein gemeinsames Brainstorming hat noch nie geschadet, selbst wenn dabei herauskommen sollte, dass ein Zauberer gar nicht für Ihre Veranstaltung geeignet ist. Dann wären sie zumindest einen Schritt weiter, auch wenn ich dabei gar kein Geld verdienen könnte.
Im Bereich der Tischzauberei bzw. der Close-up-Zauberei bedarf es übrigens noch weniger Hilfestellung. Da müssen lediglich Absprachen getroffen werden, wie und wann der Einsatz beginnen soll.
Beziehen Sie das Publikum mit ein?
Alle meine Shows sind grundsätzlich interaktiv. Das bedeutet, dass ich immer wieder Gäste mit in meine Shows einbeziehe. Das heißt jedoch auch, dass ich den Gästen gegenüber eine hohe Verantwortung habe.
Selbstverständlich sind daher schlechte Gags auf Kosten des Publikums absolutes Tabu. Ich halte es für unerträglich, wenn „Künstler“ ihre Stellung auf der Bühne dazu nutzen, die Gäste lächerlich zu machen. Natürlich spielt, je nach Show, der Humor eine große Rolle. Aber niemals, und das ist ein Versprechen, werden Ihre Gäste von mir bloßgestellt oder oder „Gags unter der Gürtellinie“ platziert. Schließlich soll sich das Publikum auf und außerhalb der Bühne wohl fühlen und keinesfalls peinlich berührt werden.
Wird die Show als Geschenk gebucht, versuche ich natürlich, das Geburtstagskind oder das Brautpaar auf eine Weise in die Show mit einzubeziehen, dass die Betroffenen dieses Geschenk auch genießen können. So habe ich speziell für Hochzeiten ein Kunststück entwickelt, welches das Brautpaar als wunderbares und positiv emotionales Erlebnis in Erinnerung behalten wird.
Für die Jubilare runder Geburtstage habe ich ein Kunststück geschaffen, welches auf originelle Weise das Leben des Geburtstagskindes in einer fiktiven Geschichte Revue passieren lässt. Da liefen manches mal Tränen der Rührung bei allen Beteiligten den Gesichtern herunter. Selbstredend können Sie als Auftraggeber(in) bestimmen, ob jemand eingebunden werden soll oder nicht. Schließlich liegt es nicht jedem Menschen, unerwartet und ohne Vorwarnung in der Öffentlichkeit zu stehen.
Allerdings kann ich keine Show anbieten, wo ein kompletter Ausschluss des Publikums stattfindet, weil ich keine ausschließlich stummen Shows mit musikalischer Untermalung zeige, die ausschließlich auf passivem Konsum ausgerichtet sind.
Existieren aktuelle Videos von Ihnen?
Aufgrund der Datenschutzverordnung ist kaum noch jemand bereit, sich für das Netz und die Öffentlichkeit filmen oder fotografieren zu lassen. Von daher gibt es auf dieser Webseite kaum Livevideos zu sehen. Sie können jedoch sicher sein, dass die Fotos und Videos, die Sie also hier finden werden, entweder vor dem Inkrafttreten der Datenschutzverordnung gemacht worden sind oder es existieren schriftliche Erlaubnisse der einzelnen Personen, die auf den Videos und Fotos zu sehen sind.
Dürfen wir Videografieren/Fotografieren?
Im Gegensatz zu vielen meiner Kollegen und Kolleginnen habe ich keine Probleme, wenn Sie mich filmen und fotografieren.
Voraussetzung ist jedoch, dass ich von allen hergestellten Videos und Fotos, auf denen ich zu sehen bin, eine kostenfreie Kopie bekomme und ich diese für meine Zwecke lizenz- und kostenfrei nutzen kann. Dies ist ausnahmslos einzuhalten und ist seit Inkrafttreten der DSVGO immer Vertragsbestandteil meiner Shows. Sollten Sie einen Fotografen und/oder Kameramann dafür beauftragen, ist dies von Ihrer Seite aus abzuklären, dass ich die Nutzungsrechte zeitlich und räumlich unbegrenzt sowie lizenz- und kostenfrei bekomme.
Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, dürfen weder Fotos noch Videos gemacht werden, auf denen ich als Künstler zu sehen bin. Selbstverständlich haben Sie, wenn Sie autorisierte Videos und Fotos von meiner Person machen, das Recht, diese für private Zwecke zu nutzen. Ich behalte mir jedoch ein Widerrufsrecht diesbezüglich vor, wenn das Material für Zwecke genutzt wird, die dazu dienen, Personen zu verunglimpfen oder wenn das Material für politische Zwecke genutzt wird. In diesem Fall sind sämtliche verbreiteten Materialien unverzüglich zu löschen. Die Kosten dafür tragen ausschließlich die Auftraggeber.
Falls Sie das Material für gewerbliche Zwecke benötigen, brauchen Sie jedoch eine gesonderte schriftliche Erlaubnis, in der die einzelnen Nutzungsrechte mit Ihnen schriftlich fixiert werden. Ebenso obliegt es Ihrer Aufgabe, sicher zu stellen, dass die auf den Videos und Fotos gezeigten Personen im Sinne der aktuellen Datenschutzverordnung vor den Aufnahmen ihre ausdrückliche Erlaubnis erteilt haben.
Was passiert eigentlich, wenn was passiert?
Wie bei allen Aktivitäten von Menschen können Fehler passieren. Sei es, dass mir als Zauberer bei einem Kunststück mit Getränken ein Glas Rotwein auf der Bühne umfällt und der Gast statt eines weißen, nur noch ein rotes Hemd am Körper trägt oder der Künstler beim Transport der Requisiten zum Aufbau auf die Bühne eine Glasscheibe zerbricht.
Dann sind solche Schäden, einschließlich Personenschäden, selbstverständlich durch meine Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt. Sollte es also einmal zu einem solch schuldhaften Malheur kommen, werden entsprechende Schäden unverzüglich der Versicherung gemeldet. Das ist keine Großzügigkeit, sondern eine Selbstverständlichkeit.
Gibt es einen Vertrag?
Auch wenn mündliche Vereinbarungen vor dem Gesetz genau so zählen wie schriftliche Vereinbarungen, wird es auch immer einen schriftlichen Vertrag geben, der alle gemachten Vereinbarungen festhält, da ein Nachweis mündlicher Vereinbarungen immer schwierig werden und zu Unstimmigkeiten führen könnte. Die schriftliche Vereinbarung schafft Sicherheit auf allen Seiten.
Nach einem mündlichen oder schriftlichen erteilten Auftrag wird Ihnen unverzüglich ein Vertrag zugeschickt.
Diesen können Sie sich in Ruhe durchlesen. Sollten Sie dann mit den Vertragsbedingungen nicht einverstanden sein, lassen Sie es mich wissen. Entweder wir finden eine Lösung zu Ihrem Einwand oder aber die Sache ist für Sie und mich erledigt, ohne dass Sie rechtliche Schritte befürchten müssten. Ich behalte mir allerdings vor, eine angemessene Frist zu setzen, bis wann ein Vertrag wieder unterzeichnet bei mir im Büro vorliegen muss.
Der Nachweis des fristgerechten Eingangs in meinem Büro dazu ist von Ihnen zu erbringen. Diese Frist wird auch im Vertrag mit dem entsprechenden Datum festgehalten. Dabei zählt nicht das Absenden des Vertrages per Post, Fax oder Mail, sondern der Eingang des unterschriebenen Vertrages bei mir zu Hause. Danach kann der Termin ungefragt und ohne Sie zu informieren, neu vergeben werden.
Leider musste ich diese Regelung einführen, weil es mehrfach passiert ist, dass Vertragspartner mich wochenlang hinhielten, den Vertrag nicht unterschrieben hatten und mir dadurch andere Aufträge verloren gingen.
Kann die Show in englischer Sprache gezeigt werden?
Einfache Antwort: Ja, die Show kann auch in englischer Sprache gezeigt werden.
Dies ist in meinen Referenzen nachzulesen, in denen sich für die Show für internationales Publikum bedankt wird.
Spielen Sie Benefizshows?
Grundsätzlich ist so etwas gegen Erstattung der Reise- und Übernachtungskosten möglich.
Allerdings ist das zeitlich ein großes Problem, da ich bereits anderweitig im Engagement für Kinder stark involviert bin, so dass es zeitlich kaum noch Spielraum für solche Veranstaltungen gibt.
Seit nunmehr 2014 spiele ich ein Präventionstheaterstück für Kitas und Grundschulen, in denen ich in der Regel ca. 250 – 300 Vorstellungen für diese Einrichtungen Verkehrsprävention mit Zauberei und einer Handpuppe zeige.
Auf der Seite https://www.kinderverkehrsbuehne-nrw.de finden Sie dazu weitere Infos.
Da bleibt für andere Vorstellungen, insbesondere auch an Wochenenden, kaum noch Zeit, da diese dann für die Familie reserviert sind.
Sie können mich dennoch gerne für Erwachsenenshows im Benefizbereich anfragen. Vielleicht haben Se ja Glück und es würde zeitlich passen.